Politik

Hessische Landesregierung verlängert Corona-Schutzverordnung

Ministerpräsident Bouffier und Gesundheitsminister Klose:
„Wir werden weiterhin alles Mögliche tun, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und dafür sorgen, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten“

 

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat - wie angekündigt - die aktuelle Corona-Schutzverordnung in weiten Teilen bis zum 2. April 2022 verlängert. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat die Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen und damit eine neue rechtliche Grundlage für die Corona-Regeln in den Ländern geschaffen.

 

In einer Übergangsphase gelten damit ab dem morgigen Samstag die bestehenden Zugangsbeschränkungen (3G/ 2G/ 2G-Plus) in Hessen bis zum 2. April weiter fort; die bundesrechtliche Anordnung von 3G am Arbeitsplatz fällt am Sonntag weg. Die derzeitigen Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die bisherigen Obergrenzen bei Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen hingegen, weil es dafür im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

 

Nach dem 2. April sind auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes dann nur noch wenige so genannte Basisschutzmaßnahmen möglich. Diese lassen Testpflichten und Maskenvorgaben nur noch in wenigen Bereichen zu. In so genannten regionalen Hotspots sollen einige weitere Beschränkungen möglich sein, wenn der Hessische Landtag dies im konkreten Einzelfall beschließt. „Auch nach den heutigen Beratungen im Deutschen Bundestag und Bundesrat bleibt jedoch völlig unklar, wie diese Hotspotregeln in einem Flächenland rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden sollen“, betonte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und kritisierte das Vorgehen der Bundesregierung scharf: „Das Verfahren war nicht angemessen. Es gab keine Einbeziehung der Länder. Dabei hätten wir mit unserer Erfahrung aus den vergangenen beiden Jahren eine Menge beitragen können“, kommentierte er. „Der Bund hat hier einen Paradigmenwechsel vorgenommen und trägt jetzt auch die Verantwortung dafür.“  

 

„Auf dem Höhepunkt der Infektionszahlen die meisten wirkungsvollen Eindämmungsmaßnahmen zu verunmöglichen, die notwendig sein könnten, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und für die verbliebenen Maßnahmen zum Teil nur schwer praktikable Voraussetzungen zu normieren, ist fahrlässig“, so Gesundheitsminister Kai Klose. „Die Anforderungen, die an Hotspots gerichtet werden, sind so hoch, dass sie faktisch ins Leere laufen.“

 

Der Ministerpräsident betonte weiter: „Wir befinden uns in einer ernsten Lage. Es sind erst 76 Prozent der Bevölkerung geimpft. Die Zahl der Menschen mit schweren COVID-19-Verläufen auf den Intensivstationen stagniert. Dennoch sind wir weit von einem Normalbetrieb in den Krankenhäusern entfernt. Deshalb ist es falsch, dass uns ab April nur noch sehr wenige Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um auf eine sich möglicherweise zuspitzende Infektionslage zu reagieren.“ Bouffier appellierte erneut, sich jetzt mit der Impfung bestmöglich zu schützen und ab April eigenverantwortlich zu handeln sowie Infektionsgefahren zu vermeiden.

 

Folgendes gilt in Hessen vom 19. März bis zum 2. April:

 

Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben bestehen. Dies bedeutet vor allem:

 

o          Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.
o          Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.
o          Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.

 

Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:

 

o          Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.
o          Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.  
o          Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.
o          Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.

 

An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.

 

„Basisschutzmaßnahmen“ nach dem 2. April auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes:

 

Maskenpflicht nur noch
o          in Krankenhäusern
o          in Alten- und Pflegeheimen
o          bei Pflegediensten
o          in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
o          in Arztpraxen

 

Testpflicht nur noch
o          in Krankenhäusern
o          in Alten- und Pflegeheimen
o          in Schulen

 

Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen. Lediglich in so genannten Hotspots können noch einige weitere Schutzmaßnahmen wie eine weitergehende Maskenpflicht, Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bei Publikumsverkehr sowie Abstands- und Hygienekonzepte ermöglicht werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Landtags. Als Hotspots gelten Gebiete, in denen sich eine gefährlichere Virusvariante als die bisher bekannten ausbreitet oder in denen das Gesundheitssystem zu überlasten droht.

 

Das Bundesinfektionsschutzgesetz ist bis zum 23. September befristet.

 

 

Frauen Union Wiesbaden bekennt Farbe gegen Gewalt

„Am 25. November ist der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Uns Frauen der Frauen Union Wiesbaden ist es besonders wichtig, an diesem Tag ein symbolisches Zeichen zu setzen“, führt die stellvertretende Vorsitzende der Frauen Union Wiesbaden und Stadträtin, Isolde Zindel, in die Thematik ein. „Mit einer Collage, in der wir mit unterschiedlichen, orangefarbenen Objekten abgebildet sind, wollen wir auf diesen Tag aufmerksam machen. Mindestens jede dritte Frau in Deutschland wird einmal in ihrem Leben Opfer von psychischer und/ oder sexualisierter Gewalt; mindestens jede vierte Frau wird einmal in ihrem Leben Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Zahlen, die nicht hingenommen werden dürfen“, so Zindel weiter.


Gerade in der Partnerschaftsgewalt, die es in allen sozialen Schichten und Altersgruppen gibt, ist die Dunkelziffer sehr hoch, wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2020 bekannt gab. Neben den Frauen leiden häufig auch die Kinder unter der häuslichen Situation. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für das laufende Jahr noch nicht komplett überschaubar. Berichte von Beratungsstellen und Unterkünften deuten jedoch daraufhin, dass diese Zahlen weiter ansteigen. Die Frauen Union Wiesbaden setzt sich auf allen Ebenen für Frauenrechte, für die Gleichstellung und für den Schutz von Frauen vor Gewalt ein.


Die Frauen Union Wiesbaden fordert deshalb die verstärkte Zusammenarbeit der Verantwortlichen in staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen zur Hilfe und Unterstützung der betroffenen Frauen. Darüber hinaus sind weitere Plätze in Frauenhäusern unerlässlich. Die Frauen Union Wiesbaden sieht in der Umsetzung Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen einen wichtigen Baustein und fordert diese weiter aktiv umzusetzen.
Die Frauen Union Wiesbaden wird sich zukünftig in regelmäßigen, öffentlichen Treffen mit dem Thema befassen. Es werden alle zwei Monate betroffene Frauen und wechselnde Referenten dazu eingeladen.

 

 

Landesregierung und Stiftung „Miteinander in Hessen“ leisten Starthilfe zur Wiederbelebung sozialer Treffpunkte

Staatsminister Wintermeyer: „Wir unterstützen Initiativen, ihre Ideen anzupacken – das Engagement zahlt sich aus“

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Foto: Staatsminister Axel Wintermeyer und Dr. Johanna Höhl-Müller, Vorstandsmitglied der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“. Copyright: Hessische Staatskanzlei

 

Wiesbaden. Was macht eine Gemeinde attraktiv? Der Laden, die Arztpraxis, das Kaffee. Es sind Orte der Begegnung, die darüber entscheiden, ob sich Menschen in einer Gemeinde zuhause fühlen. Dennoch werden kleine Läden und Gaststätten in ländlichen Gebieten immer rarer, weil sich der Betrieb häufig nicht rentiert oder es keine Nachfolge gibt. Hier setzt das Modellvorhaben „Alter Treffpunkt – Neuer Anstrich: Starthilfe für kreative Köpfe“ an. Die Hessische Staatskanzlei sucht gemeinsam mit der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ Initiativen mit kreativen Ideen, damit in alten Treffpunkten oder Leerständen neues Leben einziehen kann.

 

„Viele ländliche Gemeinden haben in der Corona-Pandemie eine neue Wertschätzung als Wohn- und Arbeitsorte erfahren. Das ist eine große Chance. Jetzt braucht es gute Ideen, Mut und Durchhaltevermögen, damit soziale Treffpunkte wieder lebendig werden und es auch bleiben“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer. Der Stiftungsratsvorsitzende und Demografiebeauftragte der Hessischen Landesregierung betonte: „Das Engagement zahlt sich aus. Es stärkt die Gemeinschaft vor Ort, wenn zum Beispiel eine Gaststätte wieder öffnet oder ein Erzählsalon ins frühere Postgebäude einzieht. Mit unserem Starthilfe-Paket unterstützen wir Initiativen, ihre Ideen anzupacken und umzusetzen.“

 

Um bei der Realisierung der Konzepte zu unterstützen, steht ein Pool an Expertinnen und Experten bereit. „Ob Denkmal- oder Brandschutz, Statik, Rechtsform oder Technik: Je nach Fragestellung sorgen wir für die entsprechenden Fachleute. Außerdem können Leistungen wie Moderation, Coaching und Beratung innerhalb der Entwicklungsphase in Anspruch genommen werden. Wenn eine Idee gemeinsam in Angriff genommen wird, ist vieles möglich. Das kreative Potential in Hessen ist enorm groß“, sagte Dr. Johanna Höhl-Müller, Vorstandsmitglied der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ zum Start der Bewerbungsphase.

 

Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist eine innovative Idee oder ein kreativer Ansatz für einen Treffpunkt von morgen. Gleichzeitig sollen die Erfahrungen und Ideen der Initiativen vernetzt und untereinander geteilt werden, um so auch andere zum Nachmachen anzuregen.

 

„Das Programm richtet sich auch an Initiativen, die nach Corona einen Neustart planen. Orte der Begegnung fördern den Zusammenhalt und stärken das Gemeinschaftsgefühl. Sie sind für unsere Gesellschaft unersetzlich“, so Wintermeyer.

 

Bewerbungsfrist: 15. Oktober 2021
Bewerbungen zur Teilnahme am Modellvorhaben können bis zum 15. Oktober 2021 eingereicht werden. Die Ausschreibung sowie das Bewerbungsformular stehen unter folgendem Link zur Verfügung: www.miteinander-in-hessen.de/projekte/treffpunkte Ende Oktober entscheidet eine Fachjury welche Initiativen die Starthilfe in Anspruch nehmen können.  

 

 

 

   

Gemeinsame Erklärung der Parteien und Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP

Wiesbaden hat keinen Platz für Hetze und Menschenfeindlichkeit!

 


Wiesbaden ist eine weltoffene, bunte und tolerante Stadt.

 

Diesen Raum möchte die AfD nun nutzen, um hier ihren Bundesparteitag abzuhalten. Entgegen ihrer Selbstzuschreibung kämpft die AfD aktiv gegen die offene Gesellschaft und die Werte, die unsere Stadt und unser Land ausmachen. Die Partei beweist regelmäßig, dass Hetze und Spaltung ihre Hauptanliegen sind.

 

Die Rechtslage ist jedoch eindeutig: Eine Vermietung des RMCC an die AfD ist nicht zu verhindern, da eine Verweigerung der Buchung von den Gerichten höchstwahrscheinlich gekippt würde. Dies zeigen die Erfahrungen anderer Städte sowie die eindeutige Stellungnahme des Rechtsamtes. Weder wollen wir der AfD mit einem für sie positiven Gerichtsurteil einen Erfolg bescheren, noch wollen wir Steuergelder für einen absehbar erfolglosen Prozess ausgeben.
Stattdessen werden wir zeigen, dass die AfD und das, wofür sie steht, in unserer Stadt nicht willkommen sind. Wir stehen geschlossen zu unserer freiheitlichen und toleranten Stadtgesellschaft. Wiesbaden hat keinen Platz für die AfD und ihren rassistischen Populismus!

 

Deshalb werden wir uns als Stadtpolitik und als Teil der Zivilgesellschaft gegen die AfD positionieren und ihren Parteikadern zeigen, dass sie hier nicht willkommen sind. Gemeinsam müssen wir dafür Sorge tragen, dass die AfD in unserer Stadt nicht unwidersprochen Hass, Rassismus, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit schüren kann. Wir werden dies durch vielfältige Aktionen kundtun und rufen dazu auf, diese Form des friedlichen Protests zu unterstützen. Die vier unterzeichnenden Parteien und Fraktionen werden zudem eine gemeinsame Demonstration gegen den AfD-Bundesparteitag anmelden und organisieren, um so gemeinsam Flagge für Demokratie, Toleranz und die offene Gesellschaft zeigen.

 

 

Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose zu den aktuellen Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz

„Wir werden die Ergebnisse in Hessen umsetzen, die dritte Impfung für besonders Gefährdete vorbereiten und in allen Impfzentren Impfungen für Zwölf- bis 17-Jährige anbieten“

 

Wiesbaden. Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben am Montagabend beschlossen, dass Impfungen für Zwölf- bis 17-Jährige in allen Impfzentren angeboten werden sollen und ab Herbst die dritte Impfung für besonders gefährdete Gruppen angeboten wird. „Wir werden die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz in Hessen selbstverständlich umsetzen. In einigen hessischen Impfzentren können sich Kinder und Jugendliche der genannten Altersgruppe bereits kostenlos impfen lassen. Das soll bald in allen möglich sein. Bei den Kinder-, Jugend- und Hausärzten ist es ebenfalls bereits möglich. Ein besonderes ärztliches Aufklärungsgespräch und Begleitung bzw. mindestens die Zustimmung der Sorgeberechtigten ist notwendig“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose im Nachgang der Gesundheitsministerkonferenz.

 

Bouffier und Klose wiesen zugleich darauf hin, dass dort, wo es möglich ist, auch niedrigschwellige Impfangebote umgesetzt werden können.

 

Auch die beschlossenen Auffrischungsimpfungen für besonders vulnerable Gruppen trage Hessen mit. „Wir werden alles tun, damit insbesondere Ältere und Personen mit Vorerkrankungen und Immunschwäche ab September 2021 ein erneutes Impfangebot bekommen. Für diese Personengruppen ist das Risiko eines nachlassenden Impfschutzes sehr hoch“, erklärte Gesundheitsminister Klose. Diese Impfungen sollen durch die jeweils behandelnden Ärzte vorgenommen werden und mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe erfolgen.

 

Hessen werde sich außerdem dafür einsetzen, dass die aktuellen Beschlüsse auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 10. August für alle Länder generell umgesetzt werden, betonte Ministerpräsident Bouffier.  

 

„Obwohl die Inzidenzen gerade vergleichsweise niedrig sind, müssen wir weiterhin achtsam sein und uns an die bekannten Regeln halten. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorüber und je mehr Menschen sich impfen lassen, desto größer ist die Chance, dass sich das Virus nicht erneut großflächig ausbreitet. Deshalb lassen Sie sich impfen, das ist gelebte Solidarität und schützt uns alle“, appellieren Bouffier und Klose abschließend.

 

   

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