Politik

Hessische Landesregierung beschließt Beherbergungsverbot für Personen aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko

Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose: „Wir wollen weitere Ansteckungsgefahren verhindern“

 

Wiesbaden. Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat seine Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung überarbeitet. Neu ist: Übernachtungsbetriebe dürfen ab Samstag keine Personen aufnehmen, die aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko kommen. „Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen, für die wir geeignete Lösungen finden müssen. Die Gefahr ist keineswegs gebannt. Um weitere Ansteckungsgefahren zu verhindern, haben wir uns für ein Beherbergungsverbot für Personen aus Gebieten mit erhöhten Infektionsgefahren entschieden“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose.  
Als Gebiete mit erhöhten Infektionsgefahren gelten Regionen, in denen in einer Zeitspanne von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind. Sie werden auf den Homepages des Robert-Koch-Institutes und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration verzeichnet:


https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-hessen/gebiete-mit-erhoehtem-infektionsrisiko-und-beherbergungsverbot  


Nicht betroffen von dieser Regelung sind Personen, die einen ärztlich attestierten negativen Corona-Test vorlegen können. Dieser darf nicht älter als zwei Tage sein. Ausnahmen gibt es auch für Personen, deren Aufenthalt zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst ist oder die einen sonstigen triftigen Grund haben. Hierzu zählt beispielsweise der Besuch eines engen Familienangehörigen oder Lebenspartners.


Weitere Informationen zu den Maßnahmen der Landesregierung finden Sie kompakt unter www.corona.hessen.de

 

 

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

In der kommenden Woche tagt die Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung. Zudem kommen der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr, der Haupt- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften zu ihren Sitzungen zusammen.

 

Wegen Corona-Auflagen können an jeder Sitzung maximal fünf Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Sie müssen Namen und Adresse angeben und beim Betreten und Verlassen der Sitzungsorte einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Mehr Informationen zu den Sitzungen finden Interessierte auch unter piwi.wiesbaden.de.

 

Die Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr findet am Dienstag, 30. Juni, ab 17 Uhr, im Rathaus, Schlossplatz 6, im Stadtverordnetensitzungssaal statt. Themen der Sitzung sind unter anderem „Milieuschutzsatzung und Immobilienverkauf Rüdesheimer Straße 23“, „Neubau Elisabeth-Selbert-Schule – Ausführung Interimsmaßnahme“, „Gestaltung Wohnprojekt Balthasar-Neumann-Straße/Parkhaus Berliner Straße“, „Baumarkt am Petersweg – Alternative zu Hornbach“, „Dauer für die Erteilung von Baugenehmigungen in Wiesbaden“, „Landschaftsverbrauch und Perspektive der Landwirtschaft in der Landeshauptstadt Wiesbaden“, „Johannes-Maaß-Schule II. Bauabschnitt mit Zwei-Feld-Sporthalle Ausführungsvorlage“.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss kommt am Donnerstag, 2. Juli, ab 14.30 Uhr im  Bürgerhaus Erbenheim, Am Bürgerhaus 3, zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Themen „Umsetzung der Konzeption ‚Städtebauliche Entwicklung östlich der Brunhildenstraße‘ – Parkhaus Berliner Straße“ und Neubau einer Drei-Feld-Sporthalle an der Hermann-Ehlers-Schule in Erbenheim – Ausführungsvorlage“. Gemeinsam mit dem Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften soll ab 15 Uhr – gegebenenfalls in nicht öffentlicher Sitzung – das Thema „Zukunft der Walhalla: Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum kulturellen Betrieb der Walhalla, Ausschreibung“ beraten werden.

 

Die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften beginnt  am Donnerstag, 2. Juli, um 15 Uhr im Bürgerhaus Erbenheim, Am Bürgerhaus 3. Gemeinsam mit dem Haupt- und Finanzausschuss soll – gegebenenfalls in nicht öffentlicher Sitzung – das Thema „Zukunft der Walhalla: Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum kulturellen Betrieb der Walhalla, Ausschreibung“ beraten werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung kommt am Donnerstag, 2. Juli, ab 16 Uhr im Bürgerhaus Erbenheim, Am Bürgerhaus 3, zusammen. Auf der Tagesordnung stehen neben der Fragestunde Anträge der Fraktionen unter anderem zu den Themen „Akteneinsichtsausschuss Vergabe Gastronomie Kurhaus und RMCC sowie Spielbankkonzession“, „Vertrauen zurückgewinnen – umfassende Revision ermöglichen“, „Entscheidung über die Kündigung des Spielbankvertrages nebst Gebrauchsüberlassungsverträgen“, „‘Causa Schüler‘: Umfassende Aufklärung unerlässlich“, „Vertreterbegehren Citybahn“, „Entwurf eines Mobilitätsleitbildes für die Landeshauptstadt Wiesbaden“, „Gemeinsamkeit statt Zweisamkeit – Wiedervereinigung von Stadtpolizei und kommunaler Verkehrspolizei“, „Wiesbadener Mindestlohn“ sowie  „Blackout – ist Wiesbaden auf einen plötzlichen, länger andauernden, großräumigen Stromausfall vorbereitet?“.
trafver-schärfungen schneller und konsequenter zu Sanktionen führen, die für die Täter spürbar auf den Fuß folgen.“

 

 

 

 

Entschieden gegen Hass und Hetze im Internet!

Vergangenen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verab-schiedet, mit dem Hass und Hetze zukünftig effektiver verfolgt und härter geahndet werden. Der Bundestagsabgeordnete Ingmar Jung erklärt dazu Folgendes:


„Hass und Hetze, Beleidigungen und Gewaltandrohungen gehören in der Anonymität des Netzes leider zum Alltag. Dagegen muss sich der Rechtsstaat mit aller Härte wehren. Denn Hass und Hetze vergiften unser gesellschaftli-ches Klima und sind der Nährboden für furchtbare Taten wie in Halle, in Hanau oder die Ermordung von Walter Lübcke.“


„Mit dem neuen Gesetz nehmen wir endlich auch die Betreiber sozialer Netz-werke in die Verantwortung. Diese werden verpflichtet, die gemeldeten und strafbaren Inhalte auszuleiten. Was in der analogen Welt verboten ist, darf in der digitalen Welt nicht erlaubt sein.“, so der zuständige Berichterstatter Jung.


„Eine zentrale und entscheidende Funktion bei der Ermöglichung der Strafverfolgung kommt dem BKA in Wiesbaden zu. Denn hier werden die gemeldeten Inhalte gesammelt, geprüft und an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet.“, erklärt Ingmar Jung. „Hiervon überzeugt sich heute auch eine Delegation von Bundestagsabgeordneten des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Im Rahmen ihres Besuchs erhalten meine Ausschuss-kollegen außerdem einen vertieften Einblick in die geplante technische Umsetzung des Gesetzes.“


„Das BKA wird ausschlaggebend dazu beitragen, dass die neuen Strafver-schärfungen schneller und konsequenter zu Sanktionen führen, die für die Täter spürbar auf den Fuß folgen.“

 

   

DGB Hessen – Thüringen:

Abstandsregeln in allen Schularten müssen bestehen bleiben. Schulöffnungen nur mit Arbeitsschutz und Hygienestandards
 

Die Kultus- und Bildungsminister in Hessen und Thüringen folgen dem Vorschlag der Präsidentin der Kultusministerkonferenz, den Schulbetrieb wieder voll aufzunehmen - die bisherigen Abstandsregelungen sollen dabei ersatzlos aufgeben werden. Der DGB lehnt das Aufgeben der Abstandsregeln ab. Die Schulen dürfen auf keinen Fall unter Verzicht auf Arbeitsschutz und Hygienestandards geöffnet werden.

 

Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende des DGB Bezirks Hessen – Thüringen Sandro Witt „Auch die für Schule zuständigen Minister in Hessen und Thüringen, Alexander Lorz und Helmut Holter verlieren offenbar unter dem großen öffentlichen Druck die Nerven. Anders ist nicht zu erklären, dass die Ministerien nun auch kopflos und ohne Abstands-regeln die Schulen in den Normalbetrieb schicken wollen. Die Öffnung der Schulen ist tatsächlich für Eltern und Schüler*innen ein wichtiger Schritt. Dieser Schritt darf aber auf keinen Fall unter Verzicht auf Arbeitsschutz und Hygienestandards erfolgen. Wenn mehr als hundert Schülerinnen und Schüler samt Lehrkräften dicht an dicht im vollgepackten Pausenraum beim Mittagessen sitzen, wird jeglicher Infektionsschutz aufgegeben. Das ist verantwortungslos gegenüber den Beschäftigten im Bildungssystem, aber auch gegen-über den Kindern und Jugendlichen. Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Vorerkrankungen wird so erst recht nicht gelingen. Gerade für diese Kinder und Jugendliche braucht es ein ausgeklügeltes Hygienekonzept, sonst wird Isolation statt Inklusion die Folge sein. Wir wissen um die fatalen Auswirkungen des Corona bedingten Ausfalls des Schulunterrichts und die Verschärfung von Gerechtigkeitslücken als Folge. Gerade des-halb ist es aber notwendig, den Normalbetrieb mit Bedacht zu öffnen. Sonst droht im Zweifel ein ungewollter zweiter Lockdown im Herbst.“

 

 

Dr. Franz lobt Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz

Nachdem der Bund am 3. Juni dieses Jahres ein historisches Zukunftssicherungsprogramm mit 130 Milliarden Euro aufgelegt hat, zieht das Land Hessen mit zwölf Milliarden Euro im neuen Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ nach. Auch ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 wurde von der Landesregierung beschlossen. „Dies ist ein sehr gutes Signal an die hessischen Bürgerinnen und Bürger, an die Wirtschaft und die Kommunen“, so Bürgermeister und Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz.

 

Das Programm umfasst Fördermaßnahmen für Gesundheitsschutz, den Erhalt von Arbeitsplätzen sowie für die soziale und kulturelle Infrastruktur. „Die Krise hat Defizite offenbart; sie führt aber nun zu einem Modernisierungs- und Investitionsschub in Digitalisierung und Klimaschutz. Es ist gut, dass dieses Programm ganzheitlich alle Bereiche umfasst, von Ausbildung bis hin zur Sicherung der Vereinstätigkeit. Es ist generationengerecht und visionär gedacht“, so Dr. Franz. „Die Landeshauptstadt hat, wie auch andere Kommunen, unter anderem mit erheblichen Gewerbesteuerausfällen zu kämpfen. Umso mehr beruhigt es mich, dass im Rahmen der ‚Partnerschaft mit den hessischen Kommunen‘ im Rahmen des ‚Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes‘ bis zu 2,5 Milliarden Euro bereitstehen, um die Gewerbesteuerausfälle oder Mehrbedarfe im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu finanzieren.“

 

   

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