Politik

Umweltspuren für den 1. Ring

Wiesbaden hat vor Gericht das Dieselfahrverbot durch ein umfassendes Maßnahmenpaket abwenden können, das im September 2018 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde und nun verbindlich im hessischen Luftreinhalteplan festgeschrieben ist. Die Umweltspur auf dem 1. Ring ist eine zentrale Maßnahme daraus. Die Tiefbau- und Markierungsmaßnahmen für die Umweltspuren haben bereits begonnen und sind noch bis Oktober geplant.

 

Der 1. Ring erhält in diesem Jahr in beiden Richtungen durchgängige Umweltspuren. Vom Sedanplatz bis zum Stadion an der Berliner Straße. Diese Umweltspuren dürfen nur von Bussen und Fahrrädern genutzt werden. Zusätzlich entsteht in der mittleren Baumallee vom Westend bis zum Landehaus ein durchgängiger Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger, der von Fahrradfahrenden mitgenutzt werden kann.

 

Ziel dieser zentralen Maßnahme aus dem hessischen Luftreinhalteplan für Wiesbaden ist eine deutliche Verbesserung der Luftschadstoff-Situation in der Innenstadt bei einer gleichzeitigen Verflüssigung des Innenstadtverkehrs während der Stoßzeiten. Dazu ist es notwendig, den täglichen PKW-Verkehr aus dem Innenstadtbereich teils zu verlagern und teils durch Fuß- und Radverkehr sowie eine stärkere Nutzung des ÖPNV zu ersetzen. Derzeit befahren pro Wochentag rund 66.000 Autos den 1. Ring. Das bedeutet mitten in der Wiesbadener Innenstadt eine ständige PKW-Dichte wie auf der A66, mit entsprechenden Beeinträchtigungen der Luftqualität und zu hoher Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner.

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Bildbeschreibung: Rolf Schmidt, Sachgebietsleiter Verkehrstechnik im Tiefbau- und Vermessungsamt; Stephan-Marius Noll, Verkehrsplanung und –technik, sowie Verkehrsdezernent Andreas Kowol (von links nach rechts).

 

Durch die neuen durchgängigen Umweltspuren auf dem
1. Ring werden die ESWE-Linien 1, 3, 5, 6, 8, 15, 16, 17, 18, 22, 23, 24, 27, 28, 33, 34, 37, 46 und 49 sowie die Regionalbusse des RTV wesentlich besser ihre Fahrpläne einhalten können, weil sie in den Stoßzeiten nicht mehr mit allen anderen Verkehrsteilnehmern im Stau stehen müssen. Zudem werden die ESWE-Dieselbusse durch Elektrobusse ersetzt, was wiederum den Schadstoff-Ausstoß zusätzlich senkt.

 

Um die Innenstadt vom Durchgangsverkehr zu entlasten, wird der Verkehr am Dürerplatz und an der Berliner Straße verstärkt auf den 2. Ring und das übergeordnete Bundesfernstraßennetz gelenkt werden. Diese Zufluss-Dosierungen in Richtung Innenstadt erfolgen dynamisch anhand der jeweiligen Belastungssituation. Dies wird durch die neue digitale Verkehrssteuerung DIGI-V möglich, die das Tiefbau- und Vermessungsamt der Landeshauptstadt zusammen mit Siemens in einem bundesweiten Referenzprojekt aufbaut. DIGI-V misst sowohl Verkehrs- als auch Umweltdaten und ermöglicht eine flexible Reaktion auf die Messwerte. In der Berliner Straße entsteht in diesem Zusammenhang eine neue Ampelanlage, die den Busverkehr bevorrechtigt.

 

Die Leiterin des Tiefbau- Vermessungsamtes der Landeshauptstadt Wiesbaden Dr. Petra Beckefeld ist überzeugt: „Ohne den Einsatz modernster digitaler Verkehrstechnik wäre eine Neuordnung der Verkehrsströme und des Verkehrsraumes sehr viel schwieriger. So wird eine dynamische Steuerung möglich, die der Komplexität der Verkehrs- und Umweltsituation Rechnung tragen kann.“ Mit der Einrichtung der Umweltspuren werden auch die Kreuzungsbereiche der großen Zubringerstraßen neu geordnet. Dies betrifft die Dotzheimer Straße, die Schiersteiner Straße, die Rheinstraße und die Biebricher Allee, wo die verschiedenen Verkehrsarten entflechtet werden, um die Sicherheit beim Abbiegen für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

 

Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten für die Umweltspuren am 1. Ring wurden auch die derzeitigen Markierungen und Beschilderungen überprüft. In Teilbereichen entsprechen weder die aktuell verfügbaren Breiten für den Fußverkehr den Regeln zur Sicherheit und Barrierefreiheit noch kann die Fahrbahn optimal für den fließenden Verkehr genutzt werden. Entsprechend werden an diesen Stellen die Möglichkeiten für das Parken in Parkscheinbereichen zurückgenommen. Flächen für das Bewohnerparken am 1. Ring sind davon nicht betroffen. Für die Herstellung der zuführenden Rad- und Busverbindungen aus den Seitenstraßen des 1. Rings sind in geringem Umfang weitere Umwandlungen zugunsten des fließenden Verkehrs notwendig.

 

Um die Belieferung der Geschäfte sicherzustellen und klare Kurzparkzonen für die Paketdienste zu schaffen, werden im parallelen Projekt DIGI-L (Digitale Logistik) des Tiefbau- und Vermessungsamtes gemeinsam mit den Logistikern und den Betrieben geeignete Flächen für neue Ladezonen identifiziert. Ziel ist es, die Flächen schon im laufenden Markierungsprozess auszuweisen, so dass sie am Ende der geplanten Bauzeit im Herbst 2020 entlang des gesamten Innenstadt-Rings zur Verfügung stehen.

 

Die jeweiligen Bauabschnitte werden nach den vorhandenen Ressourcen und den Verkehrsbedingungen koordiniert. Ziel ist es, die Maßnahmen möglichst schnell und mit möglichst geringer Behinderung für die Bürgerinnen und Bürger abzuschließen. Die konkreten Bauabschnitte werden zeitnah über die Presse und die Website der Landeshauptstadt Wiesbaden bekannt gegeben.

 

Verkehrsdezernent Andreas Kowol erklärt zum Projekt: „Wie immer bei großen Verkehrsprojekten, wird auch die Neugestaltung des 1. Rings von den verschiedenen Verkehrsteilnehmern eine Umgewöhnungszeit erfordern. Ich danke deshalb der Stadtverordnetenversammlung und auch den beteiligten Ortsbeiräten, dass sie diesen Weg mit großer Mehrheit unterstützen. Für die Wiesbadener Bevölkerung schaffen wir hier eine ganze Reihe von Vorteilen: Berufstätige kommen mit dem Bus endlich pünktlich zur Arbeit; das Rad oder das E-Bike wird auch für Menschen attraktiv, denen es bisher zu unsicher war; Fußgängern erschließen sich attraktive, barrierefreie Wege und Anwohner erhalten saubere Luft und weniger Lärmbelastung.“



Bis Ende April werden diese Arbeiten umgesetzt:

1. Bauabschnitt: 1.Ring / Ecke Biebricher Allee
2. Bauabschnitt: Ausfahrt Adolfsallee
3. Bauabschnitt: Einfahrt zur Adolfsallee
4. Bauabschnitt: Bahnhofsplatz (Mittelinsel)


 
Es ist generell mit einer leichten Behinderung für den Fahrzeugverkehr rechnen, die aber wahrscheinlich wegen des geringen Fahrzeugaufkommens derzeit kaum spürbar sein wird. Der Bauabschnitt Adolfsallee in Fahrtrichtung 1.Ring kann jedoch nur mit einer Vollsperrung der Adolfsallee abgearbeitet werden. Die Verkehrsteilnehmer werden dann über eine Umleitungsbeschilderung geführt. Für die Dauer der Vollsperrung müssen die öffentlichen Parkplätze in der Adolfsallee kurz vor dem 1. Ring (12 Parkplätze) aufgehoben werden. Diese Fläche wird für das Wenden von Fahrzeugen gebraucht. Für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger wird zur Querung des 1. Rings während der Bauarbeiten bei Bedarf eine eigene Ampel eingerichtet.

 

Aktuelle Informationen zum Projekt „Umweltspuren 1. Ring“ finden Interessierte ab Dienstag, 7. April, unter www.wiesbaden.de/umweltspuren-1-ring.

 

 

In Zeiten von Corona verbreitet sich auch das Virus des Antisemitismus

„In sozialen Netzwerken werden Juden in zunehmender Zahl für die Ausbreitung des Corona-Virus verantwortlich gemacht“

 

Wiesbaden. „Das Corona-Virus führt in diesen Tagen nicht nur zu erheblichen gesundheitlichen, gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen, sondern auch zu einer gefährlichen Ausbreitung antisemitischer Hassbotschaften und Verschwörungstheorien, gerade in den sozialen Netzwerken. Dort werden in großer und zunehmender Zahl Juden und der Staat Israel für die Ausbreitung des Corona-Virus verantwortlich gemacht. In klassischen antisemitischen Bildern werden ihnen zudem in einer so skizzierten ,jüdischen Weltverschwörung‘ wirtschaftliche Absichten in der Verbreitung des Virus unterstellt. In Zeiten von Corona verbreitet sich auch das Virus des Antisemitismus und sorgt für ein Klima von Hass und Hetze“, erklärte heute der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Uwe Becker.

 

„Wir müssen diesen hässlichen Erscheinungen antisemitischer Corona-Hetze aktiv entgegentreten. Neben den staatlichen Stellen, deren Aufgabe gerade auch in der Bekämpfung derartiger Hassbotschaften liegt, möchte ich aber auch unsere Bevölkerung bitten, wachsam gegenüber antisemitischer Corona-Hetze zu sein und diese auch zu melden. Nur gemeinsam können wir neben dem Virus auch die Ausbreitung des Antisemitismus eindämmen und zurückdrängen“, führte Uwe Becker weiter aus.

 

 

Bußgelder bei Verstößen gegen Corona-Auflagen

Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird ab Freitag, 3. April, Verstöße gegen die Verordnungen der Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus mit Bußgeldern belegen. Die Bußgelder können abhängig vom Verstoß bis zu 5.000 Euro betragen.

 

Zur Umsetzung der Regelungen hat die Landesregierung einen Straf- und Bußgeldkatalog auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes veröffentlicht. Demnach drohen beispielsweise nachfolgende Bußgelder.

 

- Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, 200 Euro pro Person;
- Verstöße gegen das Besuchsverbot in Krankenhäusern, 200 Euro pro Person;
- Verstöße gegen Hygieneauflagen, 200 Euro pro Person;
- Verstöße gegen Öffnungsverbot (zum Beispiel Restaurants, Eisdielen) bis zu 5.000 Euro.

 

Zur Bekämpfung des Corona-Virus hat die Landesregierung Hessen eine Reihe von Verordnungen erlassen, zum Beispiel zur Beschränkung sozialer Kontakte, zur Schließung von Einrichtungen und Betrieben sowie zu Besuchsverboten. Damit soll die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus insgesamt verlangsamt werden. Die Einhaltung der getroffenen Regelungen wurde durch die zuständigen Behörden der Landeshauptstadt Wiesbaden in den vergangenen Wochen regelmäßig überprüft, sodass ausreichend Zeit bestanden, sich auf die Regelungen einzustellen. Bußgelder wurden bislang nicht verhängt.

 

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus werden Verstöße gegen die Verordnungen nun aber nicht mehr sanktionslos hingenommen, sondern mit der notwendigen Härte geahndet, um die Verordnungen durchzusetzen. Nachdem die Verordnungen der Landesregierung Hessen mit Wirkung zum Freitag, 3. April, weiter angepasst wurden, stellt eine vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen die sich aus den jeweiligen Verordnungen ergebenden Pflichten eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch die zuständige Behörde ab sofort geahndet wird.

 

Weitere Informationen stehen unter https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/diese-krise-koennen-wir-nur-gemeinsam-bewaeltigen-0 zur Verfügung.

 

   

Blumenkübelpaten in Alt-Kostheim erhalten Zuschuss des Ortsbeirates

Der Ortsbeirat Kostheim stellt auch 2020 wieder allen Blumenkübelpaten in Alt-Kostheim einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50 Euro pro Blumenkübel für neue Pflanzen zur Verfügung, damit Alt-Kostheim gerade in der jetzigen Zeit ein wenig aufblühen kann. Gerne können auch neue Patenschaften übernommen werden. Paten und neue Interessenten werden gebeten, sich bei der Ortsverwaltung unter der Telefonnummer (06134) 603210 zu melden, damit der Zuschuss überwiesen oder eine neue Patenschaft angemeldet werden kann.

 

 

Planungsausschuss stellt gemeindliches Einvernehmen mit Planung des Müllheizkraftwerkes her

– keine Bedenken des Stadtplanungsamtes und des Umweltamtes

Die SPD-Rathausfraktion begrüßt die Entscheidung des letzten Ausschusses für Bau, Planung und Verkehr, in der das gemeindliche Einvernehmen mit den Planungen zum Bau des Müllheizkraftwerkes hergestellt wurde. Zuvor hatte auch der Magistrat einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Für das Projekt ist eine Befreiung vom geltenden Bebauungsplan notwendig, da dort eine maximale Gebäudehöhe von 20 Metern festgelegt wurde. Das Kesselhaus ist jedoch deutlich höher. „Nachdem nun Nachbesserungen bei der Fassadengestaltung des Kesselhauses vereinbart worden sind, gab es keine Bedenken mehr seitens des Stadtplanungsamtes. Der Antragssteller erklärte sich bereit, entsprechende Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums zu akzeptieren.“ erläutert der planungspolitische Sprecher der SPD-Rathausfraktion, Dr. Gerhard Uebersohn.

 

Entscheidend für die umweltpolitische Bewertung des Projektes ist die Einhaltung der Grenzwerte, die bei der Verbrennung von Abfall gelten. Der Antragssteller hatte außerdem zugesagt, strengere Anforderungen erfüllen zu wollen und eine höhere Anzahl an Messungen zu ermöglichen. Nachdem diese auch in den Antragsunterlagen hinterlegt wurden, konnten etwaige Bedenken auch des Umweltamtes ausgeräumt werden. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass seitens des Umweltamtes keine fachliche Bedenken in der Umsetzung des Projektes bestehen. Das hat es für die SPD-Rathausfraktion auch aus umweltpolitischer Sicht möglich gemacht, das Einvernehmen der Kommune mit dem Projekt herzustellen, auch wenn die Stellungnahme der Kommune in Umweltfragen für das Regierungspräsidium keinen zwingenden Charakter hat.“ so die umweltpolitische Sprecherin Nadine Ruf.

 

Hintergrundinformation:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch sichert die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit der Gemeinde. Auch dann, wenn für Industrieanlagen, dazu zählt auch das Müllheizkraftwerk, keine separate Baugenehmigung erforderlich ist, darf das Regierungspräsidium das Projekt nur genehmigen, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Versagt die Gemeinde ihr Einvernehmen aus planungsrechtlichen Gründen, kann das Regierungspräsidium dies nicht ersetzen. Äußert sich die betroffene Kommune nicht innerhalb einer zweimonatigen Frist dann wird seitens der Genehmigungsbehörde – in Hessen die Regierungspräsidien - das Einvernehmen als gegeben betrachtet.

 

   

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