Bußgelder bei Verstößen gegen Corona-Auflagen

Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird ab Freitag, 3. April, Verstöße gegen die Verordnungen der Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus mit Bußgeldern belegen. Die Bußgelder können abhängig vom Verstoß bis zu 5.000 Euro betragen.

 

Zur Umsetzung der Regelungen hat die Landesregierung einen Straf- und Bußgeldkatalog auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes veröffentlicht. Demnach drohen beispielsweise nachfolgende Bußgelder.

 

- Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, 200 Euro pro Person;
- Verstöße gegen das Besuchsverbot in Krankenhäusern, 200 Euro pro Person;
- Verstöße gegen Hygieneauflagen, 200 Euro pro Person;
- Verstöße gegen Öffnungsverbot (zum Beispiel Restaurants, Eisdielen) bis zu 5.000 Euro.

 

Zur Bekämpfung des Corona-Virus hat die Landesregierung Hessen eine Reihe von Verordnungen erlassen, zum Beispiel zur Beschränkung sozialer Kontakte, zur Schließung von Einrichtungen und Betrieben sowie zu Besuchsverboten. Damit soll die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus insgesamt verlangsamt werden. Die Einhaltung der getroffenen Regelungen wurde durch die zuständigen Behörden der Landeshauptstadt Wiesbaden in den vergangenen Wochen regelmäßig überprüft, sodass ausreichend Zeit bestanden, sich auf die Regelungen einzustellen. Bußgelder wurden bislang nicht verhängt.

 

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus werden Verstöße gegen die Verordnungen nun aber nicht mehr sanktionslos hingenommen, sondern mit der notwendigen Härte geahndet, um die Verordnungen durchzusetzen. Nachdem die Verordnungen der Landesregierung Hessen mit Wirkung zum Freitag, 3. April, weiter angepasst wurden, stellt eine vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen die sich aus den jeweiligen Verordnungen ergebenden Pflichten eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch die zuständige Behörde ab sofort geahndet wird.

 

Weitere Informationen stehen unter https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/diese-krise-koennen-wir-nur-gemeinsam-bewaeltigen-0 zur Verfügung.

 




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