Planungsausschuss stellt gemeindliches Einvernehmen mit Planung des Müllheizkraftwerkes her

– keine Bedenken des Stadtplanungsamtes und des Umweltamtes

Die SPD-Rathausfraktion begrüßt die Entscheidung des letzten Ausschusses für Bau, Planung und Verkehr, in der das gemeindliche Einvernehmen mit den Planungen zum Bau des Müllheizkraftwerkes hergestellt wurde. Zuvor hatte auch der Magistrat einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Für das Projekt ist eine Befreiung vom geltenden Bebauungsplan notwendig, da dort eine maximale Gebäudehöhe von 20 Metern festgelegt wurde. Das Kesselhaus ist jedoch deutlich höher. „Nachdem nun Nachbesserungen bei der Fassadengestaltung des Kesselhauses vereinbart worden sind, gab es keine Bedenken mehr seitens des Stadtplanungsamtes. Der Antragssteller erklärte sich bereit, entsprechende Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums zu akzeptieren.“ erläutert der planungspolitische Sprecher der SPD-Rathausfraktion, Dr. Gerhard Uebersohn.

 

Entscheidend für die umweltpolitische Bewertung des Projektes ist die Einhaltung der Grenzwerte, die bei der Verbrennung von Abfall gelten. Der Antragssteller hatte außerdem zugesagt, strengere Anforderungen erfüllen zu wollen und eine höhere Anzahl an Messungen zu ermöglichen. Nachdem diese auch in den Antragsunterlagen hinterlegt wurden, konnten etwaige Bedenken auch des Umweltamtes ausgeräumt werden. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass seitens des Umweltamtes keine fachliche Bedenken in der Umsetzung des Projektes bestehen. Das hat es für die SPD-Rathausfraktion auch aus umweltpolitischer Sicht möglich gemacht, das Einvernehmen der Kommune mit dem Projekt herzustellen, auch wenn die Stellungnahme der Kommune in Umweltfragen für das Regierungspräsidium keinen zwingenden Charakter hat.“ so die umweltpolitische Sprecherin Nadine Ruf.

 

Hintergrundinformation:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch sichert die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit der Gemeinde. Auch dann, wenn für Industrieanlagen, dazu zählt auch das Müllheizkraftwerk, keine separate Baugenehmigung erforderlich ist, darf das Regierungspräsidium das Projekt nur genehmigen, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Versagt die Gemeinde ihr Einvernehmen aus planungsrechtlichen Gründen, kann das Regierungspräsidium dies nicht ersetzen. Äußert sich die betroffene Kommune nicht innerhalb einer zweimonatigen Frist dann wird seitens der Genehmigungsbehörde – in Hessen die Regierungspräsidien - das Einvernehmen als gegeben betrachtet.

 




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